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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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1. Allgemeines


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zukünftig „AGB“) gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Fa.
Factura Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Gerhardt, In den Früchten 1, 74889 Sinsheim (im Folgenden "Factura Immobilien GmbH" oder „wir“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, sofern es sich um Verträge betreffend die Verwaltung von Wohneigentum oder Gewerberäumen und die Vermietung oder der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien ohne dass Factura Immobilien GmbH im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Factura Immobilien GmbH den Kunden unverzüglich informieren und seine Zustimmung einholen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Factura Immobilien GmbH im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Factura Immobilien GmbH den Kunden unverzüglich informieren.


(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn Factura Immobilien GmbH hat diesen
schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir
in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit ihm vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Kunden
getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor
diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Factura Immobilien GmbH maßgebend.


(3) Der Widerruf ist gegenüber Factura Immobilien GmbH zu erklären und bedarf keiner Form. Alle anderen
rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben wurden (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Textform.


(4) Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz
der Factura Immobilien GmbH in Sinsheim maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Factura Immobilien GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem (Wohn-)Sitz zu verklagen.


(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 


2. Zustandekommen eines Vertrages
 

(1) Die Präsentation der Leistungen in unseren Flyern, Anzeigen oder Werbeschreiben stellen kein rechtlich
bindendes Vertragsangebot dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden (invitatio
ad offerendum).


(2) Ein Kunde hat die Möglichkeit, uns bezüglich der angebotenen Dienstleistungen telefonisch, per Brief sowie per E-Mail zu kontaktieren. Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe an das Angebot gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Mit diesem Angebot zum Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB, sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt. Der Eingang des Auftrags wird dem Kunden per E-Mail bestätigt


(3) Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich.

 


3. Vergütung, Zahlung, Fälligkeit


(1) Factura Immobilien GmbH hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben, entweder feste Fixpreise, Abrechnung nach Staffeltabelle oder nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweiligen Honorarvereinbarung (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils minutengenau abgerechnet). Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer.
Factura Immobilien GmbH stellt dem Kunden stets eine Rechnung bzw. Abrechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.


(2) Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der
Kunde einer Entgeltforderung kommt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und nach Zugang der Rechnung in Verzug, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen. Im Falle des Verzugs ist Factura Immobilien GmbH nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.


(3) Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ersetzt der Kunde Factura Immobilien GmbH gegen Nachweis die jeweils erforderlichen und tatsächlich angefallenen Auslagen. Hierzu zählen auch die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung angefallenen Reisekosten von Factura Immobilien GmbH. Diese werden wie folgt weiterberechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,83 EURO pro gefahrenem Kilometer (alternativ Pauschalen), Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten (Businessclass) zum nächst gelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.

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(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Factura Immobilien GmbH Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

 


4. Rücktritt vom Vertrag
 

(1) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


(2) Im Fall des Rücktritts richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB.

 


5. Pflichten von Factura Immobilien GmbH


(1) Der Auftrag wird entsprechend den für einen Immobilienmakler bzw. zertifizierten Immobilienverwalter gewissenhaft ausgeführt. Factura Immobilien GmbH ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen oder Dritte zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Factura Immobilien GmbH.


(2) Auf Anfrage erteilt Factura Immobilien GmbH dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

 


6. Durchführung des Auftrags/Terminvereinbarung-/absage


(1) Factura Immobilien GmbH hat den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers oder zertifizierten Immobilienverwalters zu erledigen. In dem Umfang der mit dem Kunden getroffenen Leistungsvereinbarung sind die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilung sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.


(2) Im Übrigen ist Factura Immobilien GmbH berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags die Ortsbesichtigung durchzuführen sowie auf Kosten des Kunden die notwendigen und üblichen Sachverhaltsermittlungen in den öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anzustellen. Die Abstimmung und Organisation der Ortsbesichtigung mit den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten obliegt grundsätzlich dem Kunden. Soweit für die Unterlagenbeschaffung Kosten entstehen, die vorhersehbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert der vereinbarten Leistung stehen, habe ich die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen.


(3) Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen (z.B. bezüglich
des abgabenrechtlichen Zustands) dürfen von Factura Immobilien GmbH, soweit sie nicht vom Kunden als schriftliche Auszüge vorgelegt werden, auch telefonisch eingeholt werden.


(4) Für Ortsbesichtigungen vereinbaren die Parteien einen Termin. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, soll er ihn spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagen. Im Falle einer späteren Absage hat Factura Immobilien GmbH Anspruch auf Ersatz etwaiger entstandener Kosten sowie eine Entschädigung von pauschal 200,00 EUR (inkl. Umsatzsteuer). Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass Factura Immobilien GmbH kein Schaden oder ein deutlich geringerer entstanden ist.


(5) Höhere Gewalt und Ereignisse, die mir ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, verzögerte Selbstbelieferung, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen mich, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 


7. Mitwirkungspflichten / Terminvereinbarung


(1) Der Kunde verpflichtet sich, uns die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen, insbesondere die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und abgabenrechtliche Verpflichtungen sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht), sowie Ausgleichsbeträge aufgrund BauGB, Bundesbodenschutzgesetz oder Ortssatzung, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Der Kunde stellt Factura Immobilien GmbH die zugrunde liegenden Unterlagen, Verträge usw. zur Verfügung.


(2) Factura Immobilien GmbH geht bei der Sachverhaltsbewertung - sofern bei der Besichtigung nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar ist - davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.


(3) Der Kunde verpflichtet sich, die von Factura Immobilien GmbH erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch
zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im
 Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien Factura Immobilien
GmbH zuzurechnen.


(4) Falls der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird Factura Immobilien GmbH ihn per E-Mail hierauf hinweisen. Wird die Mitwirkungshandlung des Kunden dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist Factura Immobilien GmbH für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihr geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen durch den Kunden war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich.


(5) Nimmt der Kunde die von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen
hierdurch für Factura Immobilien GmbH Mehrkosten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wird Factura Immobilien GmbH den Kunden hierauf in Textform hinweisen und den Mehraufwand in Rechnung stellen.

 


8. Gewährleistung


(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu. Die
Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, bei Vorliegen offensichtlicher Mängel jedoch nur zu, wenn er die offensichtlichen Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Leistungserbringung anzeigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf die Absendung durch den Kunden, der Verbraucher ist, und nicht auf den Eingang bei mir an.


(2) Bei Kunden, die Unternehmer sind (Unternehmerkunden), gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.


(3) Im Falle von Unternehmerkunden vereinbaren die Parteien die entsprechende Anwendung von § 377 HGB. Dem Unternehmerkunden stehen also Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit in entsprechender Anwendung von § 377 HGB nachgekommen ist.


(4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Unternehmerkunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels Neuherstellung des Werks – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Unternehmerkunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so ist der Unternehmerkunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 10 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Unternehmerkunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Unternehmerkunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in § 10 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.


(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmerkunden beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies
gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

 


9. Geheimhaltung


Beide Vertragspartner verpflichten sich, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Factura Immobilien GmbH hat ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.

 


10. Haftung von Factura Immobilien GmbH


(1) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


(2) Wir haften für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wird eine wesentliche Verpflichtung leichtfahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.


(3) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 


11. Datenschutz


Factura Immobilien GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 


12. Änderung der AGB


Factura Immobilien GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die
geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten
zugesendet und für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, zur Zustimmung aufgefordert.

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